Die besondere Gesundheitsförderung

(Achtung! Das Programm endet am 30. Juni 2024)

Im Auto, am Arbeitsplatz oder auf der Couch – Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihres Alltags sitzend. Auch wenn es bequem ist, häufiges und zu langes Sitzen steigert das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit der Zeit macht sich das tägliche Sitzen auch im Rücken bemerkbar: Muskelverspannungen und Schmerzen sind die Folge.

Um dem entgegenzusteuern, halten wir exklusiv für Mitarbeiter der Merck in Deutschland sowie aller Tochtergesellschaften attraktive Angebote bereit, die dabei unterstützen, mehr Bewegung und Aktivität in den Alltag zu integrieren.

Unsere Gesundheitsmaßnahmen wirken sich positiv auf die Motivation aus, erhöhen die persönliche Zufriedenheit und die körperliche Beweglichkeit – und das, ohne Ihren Geldbeutel zu strapazieren oder viel Zeit in Anspruch zu nehmen.

Wichtiger Hinweis!

Das Fit@Merck Aktivprogramm läuft zum 30. Juni 2024 aus. Über ein eventuelles Folgeangebot wird das Merck Gesundheitsmanagement rechtzeitig informieren. 


Fit@Merck Aktivprogramm: Wir bezuschussen Ihr Training im Fitness-Studio

Fit@Merck ist ein Aktivprogramm von Merck für seine Beschäftigten. Ziel ist es, möglichst vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit anzubieten, sich körperlich fit und gesund zu halten.

Fit@Merck program – English version

Es gibt zwei Teilnahmemöglichkeiten

  1. Teilnahme an Gesundheitskursen und freies Training / auch 10er-Karten oder Monatskarte freies Training (ohne vertragliche Bindung). 
    Wir zahlen Ihnen einen Anteil an den Kosten bis zu 65 Euro.
  2. Normales Training im Fitness-Studio
    Wir übernehmen einen Teil Ihres Mitgliedschaftsbeitrages als präventionsfördernde Maßnahme bis zu 195 Euro.

Übersicht der teilnehmenden Fitnessstudios und Gesundheitsanbieter

Formulare für die Teilnahme an Fit@Merck
Hinweis! Das Fit@Merck Aktivprogramm läuft zum 30. Juni 2024 aus. Deshalb können keine neuen Gesundheitspartner/Fitness-Studios mehr aufgenommen werden.

Wer kann an Fit@Merck teilnehmen?

Jeder Beschäftigte von Merck in Deutschland (inklusive allen Tochtergesellschaften) kann an diesem Programm teilnehmen. Voraussetzung ist ein laufendes Arbeitsverhältnis, das nicht auf unter zwölf Monaten befristet ist. Sie müssen weder Mitglied der Merck BKK noch Mitglied bei den anbietenden Gesundheitszentren sein.

Teilnehmende Fitnessstudios und Gesundheitsanbieter

Wo kann ich an Fit@Merck teilnehmen?

Sie können in allen Einrichtungen trainieren, die unter dem folgenden Link eingetragen sind. 

Übersicht der teilnehmenden Fitnessstudios und Gesundheitsanbieter

Wie kann ich an Fit@Merck teilnehmen?

Insgesamt gibt es zwei Teilnahmemöglichkeiten. Entweder der Besuch von Präventionskursen oder bezuschusste Präventionsmaßnahmen im Rahmen einer Mitgliedschaft (gilt für ein laufendes Jahr).

  1. Präventionskurse
    Bei allen teilnehmenden Gesundheitspartnern können Sie an einer vorgegebenen Auswahl an Präventionskursen teilnehmen. An welchen Kursen Sie teilnehmen können, erfragen Sie direkt im Studio. Insgesamt können im Jahr bis zu drei Kurse (je zehn Einheiten) besucht werden. Die zehn Kurseinheiten müssen in einem Zeitraum von sechs Monaten absolviert werden.
  2. Bezuschusste Präventionsmaßnahme im Rahmen einer Mitgliedschaft
    Sollten Ihnen drei Kurse im Jahr zu wenig sein, können Sie auch Mitglied werden und bekommen einen Teil des Jahresbeitrages erstattet. Insgesamt zahlt Merck bis zu 195 Euro für ein laufendes Jahr. Voraussetzung sind min. 30 Trainingseinheiten.
    Die Unterlagen sind spätestens 6 Monate nach dem Trainingszeitraum/Jahreszeitraum einzureichen. Danach erlischt der Anspruch für diesen Zeitraum. Beispiel: 30 Trainingseinheiten im Zeitraum 01.05.2017 – 30.04.2018, danach die Unterlagen unbedingt bis 30.10.2018 einreichen). Das laufende Jahr beginnt ab dem Tag der ersten nachgewiesenen Trainingseinheit (nicht Kalenderjahr).

Wie melde ich mich an?

In der Datenbank sieht man alle Reha-Zentren und Fitness-Studios, in denen man sich sportlich betätigen kann. Eventuell anfallende Eigenbeteiligungen sind hier ebenfalls zusammengetragen.

Die Anmeldung ist ganz einfach! Sie suchen sich einen teilnehmenden Gesundheitspartner aus und melden sich dort zu einem der möglichen Kurse an.

Möchten Sie lieber trainieren, so oft wie es Ihnen beliebt? In diesem Fall schließen Sie eine Mitgliedschaft bei dem Studio Ihrer Wahl ab. Auch hier ist es unbedingt notwendig, dass der Gesundheitspartner die Merck-Rahmenvereinbarung schriftlich akzeptiert.

Übersicht der teilnehmenden Fitnessstudios und Gesundheitsanbieter

Downloads

Welche Kosten kommen auf mich zu?

  • Kurskosten:
    Die Kosten für die Kurse werden von Merck übernommen. In den meisten Studios wird allerdings zusätzlich ein Eigenanteil verlangt (siehe Homepage).
  • Bezuschusste Präventionsmaßnahme im Rahmen einer Mitgliedschaft:
    Eine Studiomitgliedschaft wird mit bis zu 195 Euro im Jahr bezuschusst, wenn 30 Trainingseinheiten vom Gesundheitspartner nachgewiesen werden (Bescheinigung des Studios erforderlich). Das laufende Jahr beginnt in der Regel mit dem Datum des Beginns ihrer Mitgliedschaft.

Wie erhalte ich meinen Zuschuss?

Folgende Unterlagen benötigen wir, um Ihnen einen Zuschuss auszahlen zu können:

  1. Teilnahmenachweis über 30 Trainingseinheiten (unterschriebener Teilnahmenachweis oder Ausdruck des Studios mit Auflistung der Daten und offiziellem Stempel des Gesundheitspartners). Die 30 Einheiten müssen innerhalb von 12 Monaten absolviert werden.
  2. Eine Kopie des gültigen noch laufenden Mitgliedschaftsvertrages (Halbjahresverträge werden mit der Hälfte 97,50 Euro bei 15 Trainingseinheiten bezuschusst).
  3. Zahlungsnachweis (Kopie des Kontoauszuges letzte Überweisung an Gesundheitspartner /auch Online-Ausdruck möglich)
  4. Nicht Merck BKK Versicherte bitte unbedingt die aktuelle Bankverbindung mit IBAN + BIC mitschicken – sonst ist keine Überweisung möglich.

Alle Unterlagen inklusive der Anhänge von 01 - 04 per Email an:  bianca.worms@merckgroup.com

Wichtig:

Alle Unterlagen können erst nach dem 12 monatigen Trainingszeitraum eingereicht werden – nicht früher! Die Einreichungsfrist umfasst maximal 6 Monate.

Bis wann kann ich den Teilnahmenachweis einreichen?

  • Den Zuschuss für eine Mitgliedschaft können Sie ab dem ersten Tag nach Ihrem individuellen Trainingszeitraum, bis max. 6 Monate danach einreichen (Beispiel: Individueller Trainingszeitraum 01.05.2017 > 30.04.2018, Einreichung im Zeitraum vom 01.05. – 30.10.2018)
  • Einzureichen ist der Teilnahmenachweis und die Kopie des Mitgliedschaftsvertrages, sowie ein Zahlungsnachweis der letzten Überweisung bei Bianca Worms, HPC: F130, 011.

Warum Fit@Merck?

Um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, ist es Merck schon seit vielen Jahrzehnten wichtig, der Belegschaft attraktive Angebote zu bieten. Ein wertvoller Baustein daraus ist das Programm Fit@Merck. Ziel ist es, die Gesundheit der Belegschaft zu fördern und die Lebensqualität zu verbessern.

Und wenn ich noch Fragen habe?

Für weitere Informationen stehen Ihnen Bianca Worms (06151 72 6838) und Tom Müller (06151 72 9338) gerne zur Verfügung. Auch interessierte Gesundheitspartner werden hier ausführlich beraten.

Rücken-Fitback: Rückenschmerzen warten nicht gerne

Sie haben seit kurzem Rückenbeschwerden oder bereits massive Rückenprobleme? Mit unserem Programm "Rücken-Fitback" haben wir gemeinsam mit dem Gesundheitsmangement von Merck eine gute und schnelle Lösung für alle Merck-Mitarbeiter entwickelt.

Innerhalb von nur wenigen Tagen erhalten Sie einen ersten Check und bereits eine Therapieempfehlung. Verlieren Sie also keine Zeit, sondern sprechen Sie gleich mit den richtigen Fachleuten.

Weitere Informationen zu Rücken-Fitback finden Sie unter der

Hotline Remedia (06151)39 76 790 oder Theresport (06151) 66 79 20 unter folgendem Link

Info-Flyer Rücken-Fitback


Neu! Ernährungsberatung – vereinfachter Zugang

Verordnung über die werkärztliche Abteilung

Ernährungsberatung im Betrieb – unser neues Versorgungsangebot für Merck MitarbeiterInnen – exklusiv für Merck BKK Versicherte!

Die Verordnung von Ernährungsberatung ist nun für versicherte Merck-MitarbeiterInnen auch über die werksärztliche Abteilung möglich. Das spart Zeit und erleichtert den Zugang für notwendige Ernährungsberatungen.

Für welche Diagnosen gilt das Angebot?

Das Angebot gilt für folgende Diagnosen:

  • Nahrungsmittelunverträglichkeit
  • Übergewicht/Adipositas
  • Untergewicht

Bei allen anderen Fragen zum Thema Ernährung (Krebserkrankung, Malnutritionssyndrom, Diabetes Mellitus) wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Fach- oder Hausarzt.

Habe ich freie Anbieterwahl?

Unter folgenden Qualifikationsvoraussetzungen können Sie den Anbieter frei wählen:

  • ErnährungsberaterIn
  • DiätassistentIn
  • ÖkotrophologIn

Gibt es auch eine Online Ernährungsberatung?

Ja, diese gibt es. Neben der Vor-Ort-Beratung möchten wir Ihnen eine digitale Möglichkeit bieten, so können Sie von überall aus die Beratung in Anspruch nehmen.

Online Ernährungsberatung starten

Kostenübernahme

Sehr gerne möchten wir Sie beim Erreichen Ihrer Ziele unterstützen. Wir beteiligen uns daher an den Therapiekosten.

Sie fühlen sich angesprochen und sind an einer Ernährungsberatung interessiert?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der werksärztlichen Abteilung:

Sie haben bereits eine Verordnung erhalten?

Ihre Verordnung wird von der werksärztlichen Abteilung direkt an Ihre Merck BKK gesendet. Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie auf dem Postweg oder, wenn Sie in unserer Onlinegeschäftsstelle registriert sind, über Ihr Onlinepostfach.


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Ernährung ist ein wichtiger Bestandteil, in der Regel lässt sich aber die Bewegung und mentale Gesundheit bei der Gesamtbetrachtung nicht ausklammern.

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