Zum 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft, die das bisherige Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzrichtlinie ablöst. Damit wird der Datenschutz EU-weit vereinheitlicht. Für unsere Versicherten ändert sich hierdurch jedoch wenig, da wir auch bisher schon die höchsten Datenschutzstandards umgesetzt haben.


Wofür werden Ihre Daten verarbeitet?

Um Ihnen wie gesetzlich vorgesehen Gesundheitsleistungen gewährleisten zu können, verarbeiten wir nach § 284 SGB V (Krankenversicherung) und § 94 SGB XI (Pflegeversicherung) Ihre dazu erforderlichen Daten. Diese werden aufgrund Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten (u. a. nach § 60 ff. SGB I) oder Ihrer Einwilligung erhoben. Zum Beispiel nutzen wir Ihr digitales Foto, um Ihre Gesundheitskarte auszustellen. Bei Verlust oder Ablauf erstellen wir damit eine neue Karte.

Außerdem erhalten wir Daten von Dritten, z. B. Arbeitgebern oder Leistungserbringern. Fehlen entsprechende Informationen, dürfen wir Leistungen nicht oder nur eingeschränkt gewähren. Dies gilt auch z. B. für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und Ihrer Beiträge, die Ausstellung Ihrer Gesundheitskarte, Beratung, Leistungsabrechnung, Überprüfung der Leistungserbringer und Pflegegutachten.

Welche Daten werden erhoben?

Wir verarbeiten Daten zu:

  • Person (z. B. Adress- und Kommunikationsdaten, Geburtsdatum, Lichtbild)
  • Mitgliedschaft und Versicherungsverhältnis
  • Beiträgen und Zahlungen
  • Leistung, Versorgung, Abrechnung
  • Gesundheit (z. B. Diagnosen, Arbeitsunfähigkeitszeiten)
  • Pflegepersonen
  • gesetzlichen Vertretern
  • Leistungserbringern und sonstigen Vertragspartnern
  • Arbeitgebern
  • Bonusprogramm, Interessenten

An wen werden Ihre Daten übermittelt?

Wir übermitteln Ihre Daten falls erforderlich an Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen wir Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach § 67d ff. SGB X übermitteln (z. B. Polizei- und Steuerbehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung).

Recht auf Datenlöschung und Auskunft

Wir speichern Ihre Daten nur für die nach dem Sozialgesetzbuch vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiten und löschen sie anschließend (Art. 17 EU-DSGVO, § 84 SGB X).

Nach Art. 15 EU-DSGVO und § 83 SGB X haben Sie ein Recht auf Auskunft über Ihre verarbeiteten Daten und können dieser auch nach Art. 21 EU-DSGVO und § 84 SGB X widersprechen (was allerdings unsere Aufgaben einschränken würde).

Aktuell von Ihnen freiwillig angegebene Daten wie Telefon oder E-Mail-Adresse bleiben gespeichert, so dass wir Sie weiterhin serviceorientiert kontaktieren können. Wenn Sie möchten, dass diese Daten von Ihnen gelöscht werden, langt eine formlose Benachrichtigung an uns.

Fragen zum Thema Datenschutz?

Bei Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten Simon Porzelt wenden.

simon.porzelt@merckgroup.com