Die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung basieren auf dem Allgemeinen Beitragssatz (derzeit 14,6 %) und auf einem Zusatzbeitrag, der von jeder Krankenkasse individuell berechnet wird.


Werte ab Juli 2023 der Merck BKK zur Kranken- und Pflegeversicherung für Arbeitnehmer

Beitragsbereich Wert
Allgemeiner Beitragssatz für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für mind. 6 Wochen haben 14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld 14,0 %
Zusatzbeitrag 1,1 %
Pflegeversicherung 3,4 %
Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder (3,4 % + 0,6 %) 4,0 %

Ihr Beitrag hängt vom Einkommen ab

Für Ihren Beitrag ist Ihr Arbeitsentgelt ausschlaggebend, also das Einkommen, das Sie aus Ihrer Beschäftigung erhalten. Es gibt allerdings eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie beträgt 2024 monatlich 5.175 Euro. Beiträge müssen Sie auf Ihr Arbeitseinkommen nur bis zu dieser Grenze zahlen. Verdienen Sie mehr, wirkt sich das also nicht mehr auf Ihren Beitrag aus.

Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich immer die Hälfte des Beitrages – ausgenommen ist der Aufschlag von 0,6 % zur Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder. Diese Beitrag ist vom Arbeitnehmer alleine zu tragen.