Mit Beginn der Ausbildung müssen Sie sich zum ersten Mal selbst versichern, da die Familienversicherung über Ihre Eltern mit dem Berufsstart endet. Deshalb brauchen Sie eine eigene Krankenversicherung. Die Beiträge werden aus dem Brutto-Gehalt berechnet. Dabei gelten für Sie folgende Beitragssätze.

Beitragssätze für Auszubildende ab Januar 2024

Beitragsbereich Wert
Allgemeiner Beitragssatz für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für mind. 6 Wochen haben 14,6 %
Zusatzbeitrag 1,1 %
Pflegeversicherung 3,4 %
Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder (3,4 % + 0,6 %) 4,0 %

Die Hälfte des Beitrags zahlt der Arbeitgeber

Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich immer die Hälfte des Beitrages – ausgenommen sind der Zusatzbeitrag und der Aufschlag von 0,6 Prozent zur Pflegeversicherung für kinderlose Miglieder. Diese Beiträge sind jeweils alleine vom Arbeitnehmer zu tragen.

Haben Sie das 23. Lebensjahr vollendet und keine Kinder, müssen Sie in der Pflegeversicherung insgesamt 4,0 % Beitrag entrichten.

Wichtig:

Verdienen Sie nicht mehr als 325,00 Euro brutto monatlich, zahlt Ihr Arbeitgeber die ganzen Beiträge. Dann entstehen Ihnen keine Krankenversicherungskosten.