Die Pflegeversicherung ist für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine sehr wertvolle Absicherung.

Ziel ist es, die Versicherten zu beraten, zu unterstützen bei der Organisation und finanziellen Absicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind sehr umfangreich, teilweise auch recht komplex.

Auf dieser Seite haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst.

Höhere Leistungen ab 1.1.2024:

Lesen Sie mehr über die Leistungserweiterung in der Pflegeversicherung


Einteilung der Pflegegrade

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade - von 1 geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten bis 5 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Zur Einteilung in die unterschiedlichen Pflegegrade stellt der Medizinische Dienst (MD) in seiner Begutachtung die Selbständigkeit der betroffenen Personen im Alltag fest. Dabei werden folgende sechs Lebensbereiche mit Punkten bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Punkte fließen dann mit einer bestimmten Gewichtung in einer Gesamtbewertung ein und sind für die Höhe der Leistungen maßgebend.

Hier sehen Sie die Einteilung der verschiedenen Grade.

1 = geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten (12,5 -  unter 27 Punkte)

2 = erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten (27 - unter 47,5 Punkte)

3 = schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten (47,5 - unter 70 Punkte)

4 = schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten (70 - unter 90 Punkte)

5 = schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 - 100 Punkte)

 

Mit dem Pflegegradrechner erhalten Sie bereits vor Antragsstellung einen individuellen Überblick und können Ihren Hilfebedarf einschätzen lassen.

Pflegegradrechner

Pflegeleistungen

Häusliche Pflege durch Pflegedienste

Erbringen Pflegekräfte, z. B. von Sozialstationen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sind je Kalendermonat folgende Leistungen vorgesehen:

PflegegradLeistungen bis 31.12.2023Leistungen ab 01.01.2024
1--
2724 Euro761 Euro
31.363 Euro1.432 Euro
41.693 Euro1.778 Euro
52.095 Euro2.200 Euro

Häusliche Pflege durch Privatpersonen

PflegegradLeistungen bis 31.12.2023Leistungen ab 01.01.2024
1--
2316 Euro332 Euro
3545 Euro573 Euro
4728 Euro765 Euro
5901 Euro947 Euro

Teilstationäre Pflege

Für teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen, dem Pflegegeld oder der Kombinationsleistung monatlich folgende Leistungen übernommen werden.

PflegegradLeistungen
2689 Euro
31.298 Euro
41.612 Euro
51.995 Euro

Vollstationäre Pflege

Bei einer vollstationären Pflege können für den pflegebedingten Aufwand monatlich folgende Leistungen übernommen werden:

PflegegradLeistungen
1125 Euro
2770 Euro
31.262 Euro
41.775 Euro
52.005 Euro
Verweildauer im HeimLeistungszuschlag bis 31.12.2023Leistungszuschlag ab 1.1.2024
0 –12 Monate5 Prozent15 Prozent
13 – 24 Monate25 Prozent30 Prozent
25 – 36 Monate45 Prozent50 Prozent
mehr als 36 Monate70 Prozent75 Prozent

Qualifizierte Pflegeberatung

Sie stehen mitten im Leben – klar, dass Sie nicht ans Szenario Pflegefall denken. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Ihren Alltag aber einmal doch nicht mehr alleine bewältigen können, sind wir für Sie da.

Mit einer perfekten Synthese aus Leistung und Beratung ermöglichen wir eine maximal lange selbstständige Lebensführung.

Profis für alle Pflegefragen

Wie wir das erreichen? Durch erstklassig qualifzierte Pflegeberater. Diese kennen die Fragen und Ängste von Pflegebedürftigen und ihren Familien ganz genau. Sie beraten einfühlsam und umfassend zu Hilfsangeboten sowie Sozialleistungen für Menschen mit Pflege-, Betreuungs- oder Versorgungsbedarf.

Wir beraten Sie unter anderem zu diesen Pflegethemen:

  • Pflegegeld
  • Häusliche Pflege

  • Voll- und teilstationäre Pflege

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Entlastungsleistungen

Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause

Unsere speziell geschulten Pflegeberaterinnen kommen auf Bedarf auch direkt dorthin, wo die Unterstützung am dringendsten gebraucht
wird: zu Ihnen nach Hause.

Haben Sie Fragen?

Setzen Sie sich mit uns unter 06151 72 8799 in Verbindung. Wir beraten Sie gerne individuell.

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Vollmacht

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Online Pflegekurs

Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Themen und Aufgaben in der Pflege, Informationen zu Anträgen, Pflegeleistungen und Strategien zur Bewältigung und Entlastung im Alltag.

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Unter Eingabe der KK IK Nummer 105 203 076 und der Merck BKK Versichertennummer (vom Pflegebedürftigen oder der Pflegeperson) können Sie den Kurs starten.

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BKK PflegeFinder

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Sie erhalten hier weitere Infos zur jeweiligen Einrichtung, wie z.B. die Bewertung in Bezug auf Leistungen und Qualität sowie Vergütungsinformationen.    

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