Die Merck BKK ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.merck-bkk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Website ist mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Wir führen derzeit eine Prüfung durch. Es gibt daher vereinzelt nicht barrierefreie Inhalte. Wir arbeiten gerade daran, die Zugänglichkeit zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.1.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit stellen möchten, können Sie uns über unser Online-Formular kontaktieren.

Außerdem steht Ihnen beim Thema Barrierefreiheit folgender Ansprechpartner zur Verfügung:

Tom Müller

E-Mail: tom.mueller@merckgroup.com

Tel.: 06151 72 9338

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende Barrierefreiheit unserer Website www.merck-bkk.de benachteiligt zu sein und wurde nach Ihrem Feedback an den genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Für das kostenfreie Schlichtungsverfahren ist kein Rechtsbeistand notwendig.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805

Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

www.schlichtungsstelle-bgg.de