Digitale Übermittlung der eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird an uns als Krankenkasse übermittelt. Von der Arztpraxis erhalten Sie eine Ausfertigung für Versicherte. Diese ist für Ihre persönlichen Unterlagen. 

Wenn Ihnen die Arztpraxis in Einzelfällen noch eine Papierbescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse ausstellt, ist diese von Ihnen bei uns einzureichen, da in diesen Fällen keine elektronische Übermittlung erfolgt. Zur Einreichung können Sie selbstverständlich unsere Online Geschäftsstelle nutzen. Gerne sind wir Ihnen bei der Anmeldung behilflich. 

Selbstverständlich besteht weiterhin die Pflicht, Ihre(n) Vorgesetzte(n) unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Die Arbeitgeber kümmern sich dann um den Abruf der Zeiträume.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber

Sie als Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.

Der Vorteil für Sie

Keine verspätete Meldung für das Krankengeld mehr.

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns gerne unter der 06151 72 8941 an:

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