Selbständige können bei unserer Krankenkasse als freiwillige Mitglieder versichert werden. Die Einstufung für Selbständige ab 2024 wird zwischen einem Mindesteinkommen in Höhe von 1.178,33 € und der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5175,00 € vorgenommen. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag.
Mindestbeiträge für Selbständige ab Januar 2024
Beitrag | Wert |
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zur Krankenversicherung | 177,93 € (Zusatzbeitrag bereits enthalten) |
zur Pflegeversicherung | 40,06 € |
insgesamt | 217,99 € |
Zusätzliche Beitragsinformationen für Selbständige
Kinderlose haben einen Mindestbeitrag in Höhe von 225,06 € zu entrichten. Eine ausführliche Beitragsübersicht inkl. Zusatzinformationen finden Sie hier.