Krankschreibung ab 2023 – jetzt digital

Die klassische Krankschreibung auf dem gelben Zettel ist nun ein Auslaufmodell, denn ab sofort werden diese Informationen digital an die Krankenkassen übertragen.

Digitale Übermittlung der eAU

Ab dem 01. Januar 2023 wird die eAU an uns als Krankenkasse, als auch an den Arbeitgeber digital übermittelt. Eine Papierbescheinigung erhalten Sie nur noch für Ihre persönlichen Unterlagen, die Weiterleitung von Attesten in Papierform an die Merck BKK und Ihren Arbeitgeber entfällt. Selbstverständlich besteht weiterhin die Pflicht, Ihre(n) Vorgesetzte(n) unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.

Hinweis zur Vorlage beim Arbeitgeber

Sie als Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sogar am ersten Tag ein Attest fordern.

Der Vorteil für Sie

Keine verspätete Meldung für das Krankengeld mehr.

Sie haben noch Fragen?

Rufen Sie uns gerne unter der 06151 72 8941 an:

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