Die Merck BKK hat mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2018, und den damit verbundenen neuen Regelungen für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen, eine zentrale Ansprechstelle für unsere Versicherten eingerichtet.

Die Vorschriften wirken sich beispielsweise auf die Rechte der Versicherten, den Zugang zu Leistungen, die Antragstellung und die Zusammenarbeit zwischen den Rehabilitationsträgern untereinander aus.


Zentrale Ansprechstelle (nach § 12 SGB IX – Bundesteilhabegesetz)

Sie haben Fragen zu Leistungen zur Rehabilitation im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragsstellung?
Wir beraten und informieren über Verfahren, Inhalte und Ziele der Leistungen zur Teilhabe. Zusätzlich können wir bei der Antragstellung behilflich sein und im Bedarfsfall die Zusammenarbeit mit beteiligten Rehabilitationsträgern koordinieren.

Sprechen Sie uns einfach an!

Zentrale Postanschrift:

Merck BKK

Frankfurter Straße 129
64295 Darmstadt 

Telefon: 06151/72-8941
Fax: 06151/375412
E-Mail: bkk@merckgroup.com

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine Beratungsstelle, die Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen sowie deren Angehörige berät und unterstützt. Informieren Sie sich unentgeldlich zum Thema Rehabilitation und Teilhabe.

Zur Teilhabeberatung