Ihre Familienangehörigen können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen beitragsfrei bei der Merck BKK mitversichern.

Beitragsfrei kann mitversichert werden

Sie sind bei der Merck BKK versichert? Dann können Sie folgende Angehörige beitragsfrei mitversichern:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • leibliche und adoptierte Kinder
  • Kinder familienversicherter Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie als Mitglied sorgen
  • Pflegekinder

Antrag auf kostenfreie Familienversicherung

Selbstverständlich sollten sich Ihre Angehörigen gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Das bedeutet: Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland und reisen nur vorübergehend ins Ausland. Im Zweifelsfall lassen Sie sich bei der Merck BKK beraten.

Beitragsfrei können nicht mitversichert werden

Nicht familienversichern können Sie Angehörige, wenn diese:

  • selbst Mitglied einer Krankenkasse sind
  • sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen
  • hauptberuflich selbstständig tätig sind
  • versicherungsfrei sind (z.B. als Beamte)
  • regelmäßig ein Gesamteinkommen von mehr als 505 Euro monatlich haben. Geringfügig Beschäftigte können familienversichert bleiben, wenn sie nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienen.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft bei der Merck BKK wissen möchten oder Fragen zum Kassenwechsel oder der Familienversicherung haben, rufen Sie uns an:

Telefon 06151 72 8940