Wie hoch Ihr persönlicher Beitrag ist, hängt vor allem von Ihrem Einkommen ab. Es spielt aber auch eine Rolle, ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Student, usw. sind.
Beiträge für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie bei uns rundum versichert. Sollte Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, fällt ein fester Beitrag an. Informieren Sie sich hier.
Beiträge für Auszubildende
Sie stehen vor dem Beginn Ihrer Ausbildung? Mit dem Berufsstart endet die Familienversicherung über Ihre Eltern. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Beiträge für Selbständige
Als Selbständiger können Sie sich bei unserer Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichern. Die Einstufung wird zwischen dem Mindesteinkommen und der Beitragsbemessungsgrenze vorgenommen.
Beiträge für Studenten
Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung mitversichert. Danach gilt ein einheitlicher Beitragstarif. Alle Informationen zum Studententarif finden Sie hier.
Beiträge im Ruhestand
Selbstständige und pflichtversicherte Rentner haben den gleichen Beitragssatz. Beitragshöhe und Pflegeversicherung können dennoch variieren. Wir haben alle nötigen Informationen für Sie auf einen Blick.
Beiträge für weitere Personengruppen
Für Beamte, selbst versicherte Kinder oder Ehefrauen und andere freiwillige Mitglieder gelten besondere Regeln bei der Krankenversicherung. Hier finden Sie eine Beitragsübersicht mit Zusatzinformationen.