Perfekt beraten und bestens versorgt

Erkältung, Virusinfekt, Sportunfall – Eine akute Erkrankung lähmt gewöhnlich den Alltag und bedarf für eine schnelle Genesung viel Aufmerksamkeit. Kommen chronische Beschwerden hinzu, rückt eine konstante medizinische und therapeutische Versorgung in den Mittelpunkt.

Damit Sie und Ihre Angehörigen im Krankheitsfall bestens betreut sind, halten wir verschiedene Angebote in den Bereichen Diagnostik, Behandlung und Nachsorge bereit. So stellen wir sicher, dass Sie im Falle von Krankheit medizinisch bestens versorgt als auch finanziell entlastet sind – und schnell wieder auf die Beine kommen.


Ärztliche Behandlung

Eine vertrauensvolle Beziehung zum Arzt ist durch nichts zu ersetzen. Sie legt den Grundstein für die Früherkennung und optimale Behandlung von Krankheiten. Verschiedene Angebote aus unserem Leistungsspektrum zielen darauf ab, die bestmögliche ärztliche Behandlung für unsere Versicherten sicherzustellen.

Nutzen Sie die freie Arztwahl und wählen Sie Ihren Arzt des Vertrauens. Zu den ärztlichen Leistungen zählt u.a. auch die Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung sowie die psychotherapeutische Behandlung. Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie unter den zugelassenen Ärzten frei wählen. Dies gilt für Haus- und Fachärzte.

Video: Notdienst oder Notaufnahme?

 

Ärztliche Betreuung

Nutzen Sie die freie Arztwahl und wählen Sie Ihren Arzt des Vertrauens. Zu den ärztlichen Leistungen zählt u.a. auch die Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung sowie die psychotherapeutische Behandlung Mit Ihrer Versichertenkarte der Merck BKK können Sie unter den zugelassenen Ärzten frei wählen. Dies gilt für Haus- und Fachärzte gleichermaßen.

Jetzt den BKK ArztFinder starten

Facharztsuche leichtgemacht

Bei manchen Beschwerden oder chronischen Erkrankungen ist die Behandlung bei einem geeigneten Facharzt unausweichlich. Dann beginnt gewöhnlich die große Suche. Schluss damit! Mit unserem Facharztfinder geben wir Ihnen ein Online-Angebot an die Hand, mit dem Sie unkompliziert und jederzeit den Arzt in Ihrer Nähe finden, der Ihren Wünschen entspricht.

Mit unserem Arztfinder für den Raum Hessen können Sie direkt nach gewünschter Fachrichtung, Wohnort oder Namen Ihren Wunscharzt finden.

Jetzt den richtigen Facharzt finden

Hausarztzentrierte Versorgung

Die Merck BKK bietet Ihnen eine besondere Versorgung beim Hausarzt an: In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) übernehmen die teilnehmenden Ärzte für ihre Patienten die Funktion eines Lotsen durch das Gesundheitssystem.

Der Hausarzt übernimmt die Behandlung, überweist bei Bedarf an andere Fachärzte bzw. Krankenhäuser und soll idealerweise einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie die vorgenommenen Behandlungen haben.

Der Hausarzt als Lotse im Gesundheitssystem

Die „Lotsenfunktion“ soll Mehrfachuntersuchungen und -behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Arzneimitteln, Interpretationsfehler isoliert arbeitender Spezialisten sowie nicht notwendige Besuche bei anderen Ärzten und unnötige Krankenhauseinweisungen vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist für Ärzte und Versicherte freiwillig. Bei Interesse verpflichtet sich der Versicherte für mindestens ein Jahr, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zu seinem Hausarzt zu gehen. Ausgenommen sind Notfälle, Besuche beim Gynäkologen, beim Augen- und Kinderarzt. Ob Ihr Hausarzt an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnimmt, sehen Sie hier (bitte geben Sie bei der Auswahl Krankenkasse „GWQ Service Plus AG“ an).

Integrierte Versorgung

Mit der integrierten Versorgung bietet die Merck BKK ihren Versicherten die Möglichkeit einer optimalen Versorgungsform. Durch eine enge Vernetzung ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung erhalten Patienten eine sehr effektive Behandlung. Ob Praxen, Krankenhäuser, Apotheken, Krankengymnasten, Rehabilitationseinrichtungen oder Psychologen, alle haben ein klar definiertes Therapieziel. Dadurch wird die Qualität der medizinischen Versorgung für den Patienten wesentlich verbessert.

Die Vorteile der integrierten Versorgung liegen also zu 100 % auf der Seite unserer Versicherten.

IGeL-Leistungen

Ab sofort können Sie sich unter www.igel-monitor.de über Nutzen und Schaden von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) informieren. Denn diese müssen Sie beim Arzt komplett aus eigener Tasche bezahlen. Betreiber des Portals ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS).

IGeL-Leistungen stehen in der Kritik

Bei den IGeL- Leistungen geht es oftmals um wirtschaftliche Interessen von Ärzten, dadurch werden diese Angebote teilweise sehr kritisch betrachtet.

Hintergrundinformationen und die empirisch-medizinische Bewertungen der einzelnen Leistungen helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie in eine bestimmte IGeL-Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Aus diesem Grund unterstützt Sie das neue Informationsportal des MDS.

Bewertungskriterien der IGel-Leistungen

Um Versicherte bei der eigentlichen Entscheidungsfindung für oder gegen eine IGeL-Leistung zu unterstützen, wägt das IGeL-Team Nutzen und Schaden gegeneinander ab und fasst das Ergebnis in einem Gesamtfazit zusammen. Wie sich die Bewertung für die einzelnen Leistungen genau zusammensetzt und funktioniert, erklärt der MDS auf der Website.

Direkt zur Bewertung des IGel-Monitors

Welche Informationen bietet der IGeL-Monitor noch?
  • kostenfreie Alternativen zu IGeL
    Sie erfahren im Portal, welche Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen bei den Beschwerden übernommen wird, für die der Arzt ihnen die IGeL-Leistung anbietet.
  • Preisspanne für IGeL-Leistungen
    Sie erhalten Auskunft über die Preisspanne, zu der eine IGeL angeboten wird.
  • Hintergründe zum IGeL-System
    Neben den Bewertungen klärt der IGeL-Monitor auch darüber auf, wie IGeL-Leistungen zustande kommen und wo man ihnen begegnet. Außerdem beleuchtet das Portal in der Rubrik IGeL-Praxis einige Vermarktungstechniken von Ärzten und psychologische Kniffe, die dabei gerne eingesetzt werden.
  • Tipps und Aufklärung zu rechtlichen Fragen
    Der IGeL-Monitor gibt Ihnen Tipps, wie Sie bei einem Angebot für IGeL-Leistungen reagieren können. Und welche rechtlichen Fragen dabei zu beachten sind.
Geben Sie Feedback

Für den IGeL-Monitor ist es wichtig, mit den Nutzern in Kontakt zu kommen. Anregungen, Erfahrungen und Wünsche der Versicherten sollen in die weitere Arbeit einfließen, etwa für die Auswahl zukünftiger Bewertungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Arznei, Therapie und Co.

Bei einer Erkrankung steht die medizinische Behandlung im Mittelpunkt. Aber nicht nur das – manchmal werden Heilmittel wie Krankengymnastik oder Hilfsmittel wie ein Hörgerät nötig, um wieder uneingeschränkt in den Alltag zurückzufinden.

Akupunktur

Sie haben anhaltende Schmerzen in der Wirbelsäule oder in den Knien? Dann muss nicht zwangsläufig eine Operation die Lösung sein. Wir bieten Ihnen eine sanfte Alternative zu klassischen Behandlungsmethoden. Bei uns können Sie Akupunktur als Katalysator zur Schmerzbekämpfung wählen, wenn Sie chronische Schmerzen in der Lendenwirbelsäule haben oder unter chronischen Schmerzen in einem oder beiden Kniegelenken durch Gonarthrose leiden und diese seit mindestens 6 Monaten bestehen (Voraussetzung! Akupunktur nur bei einem dafür zugelassenen Arzt mit Abrechnungsberechtigung möglich.

Eine aufgelistete Übersicht der Fachärzte in Hessen finden Sie in diesem Link.

(Hinweis! Bitte geben Sie bei der Suche unter "weitere Suchkriterien" im dem Feld "Genehmigungen" noch Akupunktur ein.)

Medikamente

Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden.

Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

Möglichkeiten der Erstattung

Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), dürfen leider nicht erstattet werden.

Zuzahlungsgünstigere Alternativen bei Medikamenten

Verordnet ein Arzt ein Medikament über den sogenannten Fest- oder Höchstpreisen, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie deshalb nach Alternativen.

Zuzahlung

Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag.

 

Hier finden Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.

Heil- und Hilfsmittel

Die BKK übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen.

Zu den Heilmitteln gehören:
  • Massagen und Bäder
  • Krankengymnastik
  • Sprachtherapie
  • Ergotherapie
  • Medizinische Fußpflege

Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10 % des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Zu den Hilfsmitteln zählen:
  • Rollstühle und Rollatoren
  • Prothesen
  • Hörgeräte u.a.

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind, ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt. Bei bestimmten Hilfsmitteln (z.B. Einlagen für Schuhe oder Windeln) gibt es vorgegebene Festbeträge, also Obergrenzen, bis zu denen wir uns beteiligen können.

Vertragspartnersuche

Mit unserer Vertragspartnersuche unterstützen wir Sie bei der Beschaffung hochwertiger Hilfsmittel. Geben Sie Ihre Adresse ein und schon zeigt Ihnen das Tool qualifizierte Versorger in Ihrer Nähe. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne persönlich bei der Suche nach qualifizierten Leistungserbringern in Ihrer Umgebung.

Finden Sie einen Hilfsmittelanbieter in Ihrer Nähe

Heil- und Hilfsmittel – Übersicht der Vertragsinhalte

Lesen Sie Erklärungen und Beschreibungen zu Heil- und Hilfsmitteln

Osteopathie

Bei dieser sanften Heilmethode spürt ein Osteopath Funktionsstörungen mit den Händen auf und löst ihre Blockaden, um die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren. Insgesamt bezuschussen wir bis zu drei Sitzungen im Kalenderjahr für Behandlungen, die einmalig je Kalenderjahr ärztlich verordnet worden sind. Pro Sitzungen erstatten wir Ihnen einen Betrag bis zu 40 Euro. Die Obergrenze unserer Zuschüsse liegt somit bei bis zu 120 Euro jährlich. Neben der Verordnung benötigen wir die Rechnung von Ihnen, um unseren Zuschuss überweisen zu können.

Welche Osteopathen können Sie aufsuchen

Damit die Qualität der Behandlung für Sie sichergestellt ist und wir die Kosten erstatten dürfen, muss sie von einem Osteopathen durchgeführt werden, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist. eine Ausbildung, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt, genügt ebenfalls.

Anerkannte Osteopathen finden sie beispielsweise unter den Mitgliedern der nachstehenden Verbände:

  • Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
  • Bundesverband Osteopathie e.V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
  • Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH
  • Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin e.V.

Krebstherapie Studiensuche Iuvando

Mit iuvando haben wir ein unabhängiges Rechercheportal für Patienten mit bestimmten Krebsarten, die von neuen Wirkstoffen und Therapien in klinischen Studien profitieren möchten. Zu diesem Zweck kann iuvando von Patienten mit einer personalisierten Suche nach passenden klinischen Studien beauftragt werden. Um jederzeit über alle Informationen zu aktuellen Therapiestudien zu verfügen, kooperiert iuvando mit forschenden Arzneimittelherstellern sowie mit Kliniken und Schwerpunktpraxen, an denen Patienten im Rahmen von Studien behandelt werden.

Weitere Informationen zu der Therapie-Studiensuche

Krankenhaus und Reha

Macht eine Operation oder stationäre Behandlung einen Krankenhausaufenthalt notwendig? Oder benötigen Sie für die perfekte Nachsorge einen Reha-Aufenthalt? In beiden Fällen begleitet Sie die Merck BKK mit entsprechenden Leistungen, um die Behandlung möglichst kurz, wirkungsvoll und angenehm zu gestalten.

Krankenhausbehandlung

Die BKK-Verträge sichern Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierzu gehören auch kostenintensive Eingriffe wie Herzoperationen oder Organverpflanzungen. Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.

Freie Krankenhauswahl

Unter den zugelassenen Krankenhäusern können Sie grundsätzlich frei wählen. Allerdings muss die Klinik für die Behandlung geeignet sein und die Versorgung in einem wirtschaftlichen Rahmen erbringen. Für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre BKK.

Zuzahlung für die Behandlung im Krankenhaus

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen sich mit 10 Euro je Kalendertag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr an den Behandlungskosten.

BKK KlinikFinder

Mit dem BKK KlinikFinder ist es so unkompliziert wie noch nie, suchen Sie sich einfach selbst das passende Krankenhaus für einen bevorstehenden Aufenthalt aus. Ob von der Diagnose, der Fachabteilung oder dem therapeutischen Personal ausgehend – der integrierte Suchfilter erleichtert es Ihnen, eine passende Einrichtung ganz nach Ihren Wünschen zu finden.

Jetzt die passende Klinik finden

Mitaufnahme im Krankenhaus

Nur wenn ein Kind geborgen ist, wird es auch schnell wieder gesund. Muss Ihr kleines Kind stationär ins Krankenhaus und Sie werden als Elternteil mit aufgenommen, bezuschussen wir Ihnen nicht nur den Krankenhausaufenthalt, sondern erstatten Ihnen auch noch Ihren Verdienstausfall. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer Merck BKK. Wir beraten Sie gerne unter 06151 72 8941. 

Fahrkosten

Die BKK zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z.B. Krankenhausbehandlungen und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.

Hinweis

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.

Ausnahmen für Kostenübernahme

Ausnahmen gibt es bei zwingenden medizinischen Gründen, z.B. bei Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BL“ oder „H“ sowie für Versicherte mit dem Pflegegrad 4 und 5 können ambulante Fahrkosten übernommen werden. Eine Vorlage oder Kontaktaufnahme vor Antritt der Fahrt mit Ihrer Merck BKK wird empfohlen.

Einen ausführlichen Informationsüberblick finden Sie in der folgenden Übersicht

Informationsübersicht Fahrkosten

Ambulantes Operieren

Viele Operationen können heute ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Sie müssen nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Operation wieder nach Hause. Ambulante Operationen wurden durch verbesserte Narkose- und Operationstechniken möglich. Die Kosten hierfür trägt Ihre BKK.

Reha und Kuren

Zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit leistet die Merck BKK für Kinder, Erwachsene, Mütter und Väter Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen.

Kostenübernahme

Die Kosten für Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren werden bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen in voller Höhe übernommen. Versicherte zahlen nach Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag.

 

Entlassungsmanagement

Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zum 01.10.2017 das sogenannte Entlassungsmanagement eingeführt.

Ziele sind
  • Lösung von Versorgungsproblemen im Falle schwerer Krankheit nach Krankenhausaufenthalten
  • Vermeidung von Versorgungslücken
  • Kontinuität der Behandlung und Betreuung
  • Sicherstellung der Medikation
  • Schnelle Versorgung der Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln
  • Schnelles Einleiten von Rehabilitationsmaßnahmen oder Pflegeleistungen
  • Optimierte Überleitung in die ambulante Weiterversorgung durch Haus- und Fachärzte

Verantwortlich für das Entlassungsmanagement sind in erster Linie die Krankenhäuser. Sie identifizieren die Patienten mit einem entsprechenden Bedarf, übernehmen die Beratung und holen die erforderliche Einwilligungserklärung des Patienten ein, ohne die das Entlassungsmanagement nicht stattfinden kann.

Die Krankenhäuser haben nun die Möglichkeit für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach Entlassung erforderliche Verordnungen und auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Hiermit soll eine lückenlose Versorgung bis zum nächsten Termin beim Haus- oder Facharzt sichergestellt werden.

Ansprechpartnerin für das Entlassungsmanagement

Frau Danica Hauptvogel
Tel. 06151/72-3166
danica.hauptvogel@merckgroup.com

Im Falle ihrer Abwesenheit

Stefan Sellinger
Tel. 06151/72-2254
stefan.sellinger@merckgroup.com

Finanzielle Absicherung und Zuzahlungen

Damit bei längeren Erkrankungen keine finanziellen Ausfälle drohen, sorgen wir für die nötige Absicherung. Und Sie können sich derweil ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Krankengeld

Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK einen großen Teil von Ihrem Verdienstausfall. Ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft, dann erhalten Sie Krankengeld.

Die Merck BKK zahlt brutto bis zu 90 % Ihres Netto-Arbeitsentgelts. Der Höchstbetrag liegt bei brutto 112,88 Euro pro Kalendertag (2021). Während des Krankengeldbezuges sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten.

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Ausführliche Informationen zum "Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" erhalten Sie unter diesem Link.

Haushaltshilfe

Wenn die haushaltsführende Person akut erkrankt und sich ein oder mehrere Kind(er) unter 12 Jahren im Haushalt befinden, bezuschussen wir eine Haushaltshilfe. Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir beraten Sie gerne

Falls Sie weitere Fragen zu dieser besonderen Leistung Ihrer Merck BKK haben, berät Sie gerne unsere Leistungsabteilung unter Tel. (06151) 72 8941.

Zuzahlungen

Zuzahlungen müssen von allen Patienten nach dem vollendeten 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.

Zuzahlungen für chronisch Kranke

Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich die Belastung auf 1 %. Als chronisch krank gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und zusätzlich

  • sich in Pflegegrad 3, 4 oder 5 befinden oder
  • der Grad der Behinderung (GdB) beträgt min. 60% oder
  • ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde
Zuzahlung für Familien

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.

Unser Tipp für Zuzahlungen:

Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So kann Ihnen Ihre BKK zuviel gezahlte Beträge erstatten.

Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung finden Sie in diesem Link.

Befreiung Chronikerbogen finden Sie hier.