Vielfältige Unterstützung für andere und sich selbst

Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen. Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem hoch spezialisierten und komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

Nicht immer reichen die Ansprechpartner auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu verarbeiten. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen. In der Selbsthilfe treffen sich die unterschiedlichsten Generationen. Für viele ist der direkte Kontakt wichtig, sei es im klassischen Stuhlkreis, am Stammtisch oder in anderer Form. Neben dem persönlichen Austausch nutzen viele zusätzlich die neuen Medien.

Selbsthilfe ist so unterschiedlich, wie das Leben bunt ist! Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten unserer BKK bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.


Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene jeweils durch zwei Förderstränge:

  • Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
    Hier werden Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Finanziert werden Maßnahmen, die den Routinebetrieb betreffen. Das betrifft zum Beispiel Miet- und Nebenkosten, Büroausstattung und Sachkosten, regelmäßige Ausgaben für die Pflege der Homepage, Onlinesicherheit und Datenschutz.
  • Die krankenkassenindividuelle Projektförderung
    Hier geht es um Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen, wie zum Beispiel die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Verbesserung der Selbsthilfearbeit oder die Durchführung von Fachtagungen/Seminare, sofern sie einmalig zu einem besonderen Thema stattfinden.

Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Eine Förderung ist möglich, wenn die Selbsthilfegruppe durch die Betroffenenkompetenz der Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung getragen wird und sich darauf ausrichtet, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen.

Zudem ist erforderlich, dass der Antragsteller bestimmte formale Kriterien erfüllt. Welche dies sind, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.

Wo finde ich eine Selbsthilfegruppe oder Selbsthilfeorganisation

Es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine ist! Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sind Sie in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppen gut aufgehoben. Ob und wo es eine Selbsthilfegruppe für Ihr Krankheitsbild / Ihre Behinderung gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei den Selbsthilfekontaktstellen.

Sie können sich auch direkt an die Selbsthilfeorganisationen für diese Krankheitsbild wenden. In der Regel findet man bereits auf deren Homepages eine Übersicht über bestehende Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner*innen.

  • Selbsthilfeorganisationen bieten gut verständliche Informationen zum jeweiligen Krankheitsbild. Aus der Perspektive von Betroffenen geben sie Beratung zu diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Möglichkeiten - auch für Nicht-Mitglieder. Sie können darüber hinaus weiterhelfen, wenn Sie eine Selbsthilfegruppe suchen.

Übersicht über Selbsthilfeorganisation

  • Manche Erkrankungen sind so selten, dass es keine Selbsthilfegruppe in der Nähe gibt. Gerade hier kann der Austausch jedoch besonders wichtig sein.

Allianz chronisch seltener Erkrankungen (ACHSE)  

Hilfe und weitere Informationen

Wir fördern das Selbsthilfeengagement

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V. 

Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2020 liegt dieser bei 1,15 Euro pro Versicherten.

Alles rund um das Thema Anträge

Grundlage unserer Förderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, den die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt haben und der das Verfahren der Selbsthilfeförderung konkretisiert.

Für die Förderung von Selbsthilfeprojekten nach § 20 h SGB V haben die Gesetzlichen Krankenkassen sogenannte „Allgemeine Nebenbestimmungen“ verabschiedet.

Zur Beantragung Ihres Projektes verwenden Sie bitte folgende Vorlage.

Förderanträge sind schriftlich im Original zu stellen. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen des Antragstellers zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.03. des laufenden Jahres einzureichen, unter

Merck BKK
Frankfurter Straße 129
64293 Darmstadt

Später eingehende Anträge können wir nur dann berücksichtigen, wenn die verfügbaren Mittel noch nicht vollständig verausgabt sind. Fragen Sie gerne bei uns nach.

Antragsteller, die im Jahr 2020 Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31.03. für Förderbeträge > 300 Euro den Verwendungsnachweis ein. Die Vorlage finden Sie hier.

Datenschutz

Nicht erst seit in Kraft treten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018, spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle in der Selbsthilfe. Egal ob Krankenkasse, Selbsthilfeorganisation, Selbsthilfekontaktstelle oder Selbsthilfegruppe: wir alle haben uns mit dem Thema zu befassen, geht es doch schließlich um meist hoch sensible Daten und den verantwortungsvollen Umgang damit.

Die Datenverwendungserklärung der Kassen ist in einer entsprechenden Erklärung geregelt. Sie finden diese hier.

Die Selbsthilfe verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Projektantrags auf die Einhaltung der DSGVO. Weitergehende Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema „Datenschutz“ finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der BAG Selbsthilfe, der NAKOS und des Paritätischen Gesamtverbandes.