Wissenswertes zum E-Rezept

Der Begriff E-Rezept ist eine Abkürzung für das elektronische Rezept. Mit dem E-Rezept schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen weiteren Schritt voran. Mit der Einführung kann die Medikamentenverschreibung für Patienten digital erstellt und signiert werden. Die Teilnahme für Apotheken und Arztpraxen ist bundesweit verpflichtend.

English information


Wie erhalten Sie das E-Rezept?

Das E-Rezept wird digital von Ihrer Arztpraxis erstellt und im zentralen Gesundheitsnetz datenschutzkonform verschlüsselt gespeichert.


Wie lösen Sie das E-Rezept ein?

Sie haben 3 Möglichkeiten, um Ihr E-Rezept in der Apotheke einzulösen:

1. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Die einfachste Möglichkeit ist das Einlösen über die eGK. Sie gehen mit der eGK in die Apotheke, diese wird dort von einem Lesegerät abgerufen und Sie erhalten Ihr Arzneimittel. Eine PIN ist hierfür nicht erforderlich.

2. Mit dem Papierausdruck (Abholschein)

Wer möchte, kann sich das Rezept in der Arztpraxis wie gewohnt ausgedruckt mitnehmen. Der Zettel ist nicht mehr rosafarben wie früher, aber er enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.

3. Mit der App

  1. Sie brauchen ein Handy, dass den NFC-Übertragungsstandard unterstützt und mindestens IOS 14 oder Android 7 hat. 
  2. App herunterladen
  3. Um sich in der App einzuloggen, haben Sie in der oberen rechten Ecke ihrer eGK eine CAN-Nummer. Ihren PIN bekommen Sie auf Wunsch von uns zugeschickt.
    Musterbeispiel einer Gesundheitskarte mit CAN-Nummer
  4. Mit der E-Rezept App, den digitalen Rezeptcode in der Apotheke vorzeigen oder das Rezept digital an die Apotheke Ihrer Wahl senden und später abholen oder liefern lassen.

Alle Optionen im Überblick


Weitere häufig gestellte Fragen zum E-Rezept

Kann ich auch weiterhin ein ausgedrucktes Rezept bekommen?

Ja, es ist möglich vom Arzt einen Abholschein in Papierform zu erhalten. Diesen Abholschein geben Sie in der Apotheke ab, dann erhalten Sie Ihre Arzneimittel.

Erhalte ich ein E-Rezept auch für grüne und blaue Rezepte?

Ja, es ist möglich vom Arzt ein grünes oder blaues Rezept als E-Rezept zu erhalten.

Welche Arzneimittel können als E-Rezept ausgestellt werden?

Das E-Rezept ist zunächst nur für apothekenpflichtige Arzneimittel vorgesehen. Zukünftige Erweiterungen sind bereits in Planung.

Unter anderem gilt das E-Rezept nicht für folgende Verordnungen:

  • Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (z.B. Verbandmittel und Teststreifen)
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
  • Verordnungen für im Ausland lebende gesetzlich Krankenversicherte
  • Enterale Ernährung
  • Betäubungsmittelrezepte
  • T-Rezepte

Werden bei einem Hausbesuch auch E-Rezepte ausgestellt?

Nein, bei einem Hausbesuch erhalten Sie wie bisher auch ein „rosa“ Rezept (Muster 16). Aus technischen Gründen, kann ein E-Rezept nur in der Arztpraxis erstellt werden.

Kann man E-Rezepte ändern oder stornieren?

Ist ein E-Rezept noch keiner Apotheke zugewiesen, ist eine Stornierung nur durch die Arztpraxis möglich. Sollte es schon einer Apotheke zugeordnet sein, muss diese das E-Rezept löschen oder es freigeben. Daraufhin kann die Arztpraxis ein neues E-Rezept ausstellen.

Muss ich für das E-Rezept persönlich in die Arztpraxis?

Für eine Erstverordnung ist es weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich in der Praxis vorstellig werden. Bestehen seitens der Praxis keine Bedenken, entfällt für Folgerezepte ein persönlicher Arztbesuch.

Können E-Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?

E-Rezepte können sowohl in Apotheken vor Ort als auch in Online-Apotheken eingelöst werden.

Kann ich zum Beispiel für angehörige Personen E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen?

Ja, wie bisher kann in Vertretung das Rezept eingelöst werden. Dafür benötigen Sie die eGK der betreffenden Person.

Wird das E-Rezept auf der eGK gespeichert?

Nein. Das E-Rezept wird digital von Ihrer Arztpraxis erstellt und im zentralen Gesundheitsnetz datenschutzkonform verschlüsselt gespeichert. Die eGK ermöglicht den Zugang auf das Gesundheitsnetz.

Was passiert, wenn Sie Ihre eGK verlieren?

Sie sollten Ihre eGK im falle des Verlustes zeitnah bei der Merck BKK sperren lassen, da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind.

Kann das E-Rezepte trotz Anmeldung in der APP auch alternativ nur über die eGK abgerufen werden?

Auch wenn Sie die E-Rezept App heruntergeladen haben, können Sie Ihr Rezept auch ohne die App mittels Ihrer eGK einlösen.

Wie lange sind E-Rezepte gültig?

Sie können E-Rezepte innerhalb von 28 Tagen zulasten der Merck BKK einlösen. Nach dem Einlösen des Rezeptes wird das E-Rezept nach 100 Tagen automatisch gelöscht. Das heißt E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie ein Papierrezept.