Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall entfällt die Bindungsfrist von 12 Monaten.


Erstmalige Beschäftigung

Wenn sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen (z. B. Azubis) oder in den letzten 12 Monaten nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren (z. B. familienversichert) können Sie sich sofort ab Beginn der Beschäftigung bei uns versichern.

Sie können bei der Merck BKK bleiben

Auch wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, in Rente gehen oder arbeitslos werden, können Sie selbstverständlich bei der Merck BKK versichert bleiben. Ein Leben lang - Merck BKK

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

Wenn Sie mehr über die Mitgliedschaft bei der Merck BKK wissen möchten oder Fragen zum Kassenwechsel oder der Familienversicherung haben, rufen Sie uns an: Telefon 06151 72 8940