Selbständige können bei unserer Krankenkasse als freiwillige Mitglieder versichert werden. Die Einstufung für Selbständige ab 2025 wird zwischen einem Mindesteinkommen in Höhe von 1.248,33 € und der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.512,50 € vorgenommen. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag.
Mindestbeiträge für Selbständige ab Februar 2025
Beitrag | Wert |
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zur Krankenversicherung | 214,72 € (Zusatzbeitrag bereits enthalten) |
zur Pflegeversicherung | 44,94 € |
insgesamt | 259,66 € |
Zusätzliche Beitragsinformationen für Selbständige
Kinderlose haben einen Mindestbeitrag in Höhe von 267,15 € zu entrichten. Eine ausführliche Beitragsübersicht inkl. Zusatzinformationen finden Sie hier.