Selbständige können bei unserer Krankenkasse als freiwillige Mitglieder versichert werden. Die Einstufung für Selbständige ab 2026 wird zwischen einem Mindesteinkommen in Höhe von 1.318,33 € und der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.812,50 € vorgenommen. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag.
Mindestbeiträge für Selbständige ab Januar 2026
| Beitrag | Wert |
|---|---|
| zur Krankenversicherung | 236,91 € (Zusatzbeitrag bereits enthalten) |
| zur Pflegeversicherung | 47,46 € |
| insgesamt | 284,37 € |
Zusätzliche Beitragsinformationen für Selbständige
Kinderlose haben einen Mindestbeitrag in Höhe von 292,28 € zu entrichten. Eine ausführliche Beitragsübersicht inkl. Zusatzinformationen finden Sie hier.
